Dominik Groenen - Speaker & Entrepreneur
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die DOMINIK GROENEN CONSULTING - FZCO (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dubai, UAE. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit dem Unternehmen DOMINIK GROENEN CONSULTING - FZCO über die Website www.dominik-groenen.com abschließt.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und ihren Kunden, sowohl Unternehmen als auch Endverbrauchern.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Endverbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2 Vertragsschluss
2.1 Identifikation des Vertragspartners: "Der Vertrag kommt zustande mit Dominik Groenen Consulting FZCO, IFZA Business Park, Building A2, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, UAE.
2.2 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande.
2.3 Der Auftragnehmer kann Angebote mündlich, schriftlich oder in Textform unterbreiten.
2.4 Der Kunde nimmt das Angebot von dem Auftragnehmer durch schriftliche Erklärung, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. durch Zahlung des Kaufpreises, an.
2.5 Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons [‚Kaufen‘/’Bestellen‘] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Dienstleistung innerhalb von zwei Tagen annehmen.
3 Grundsätze der Leistungserbringung
3.1 Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers baut auf vorhergehenden Angeboten auf und umfasst alle durchzuführenden Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Kaufgeschäfts.
3.2 Soweit der Auftragnehmer dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Entwürfe zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Entwürfe als genehmigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen keine Korrekturaufforderung des Kunden erhält oder der Kunde aktiv die Richtigkeit bestätigt hat. Gleich verhält es sich mit Teil- und Endergebnissen einer oder mehrerer Leistungen.
3.3 Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Kunde auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel durch einen anderen Auftragnehmer beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3.4 Möchte ein Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Auftragnehmer dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Versendung des Angebotes annehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführungen des Auftrags von Bedeutung sein können.
4.2 Alle vom Kunden genannten Informationen werden als richtig zu Grunde gelegt. Sollte dem Auftragnehmer falsche Informationen bekannt werden, muss er diese zeitnah mitteilen. Die Prüfung der bereitgestellten Informationen gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
4.4 Unterlässt der Kunde eine ihm nach Nr. 4 Abs. 1 ff. oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
5 Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Der Auftragnehmer erbringt die in der Auftragsbestätigung definierten Leistungen.
5.2 Der Auftragnehmer wird seine Verpflichtungen aus diesem Dienstvertrag durch seine Mitarbeiter erfüllen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, jederzeit Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu beschäftigen, um die Leistungserbringung gewährleisten zu können.
5.3 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm als Auftragnehmer eingesetzten Personen über die von der Datenschutzgrundverordnung geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.
5.4 Im Rahmen der Verschwiegenheit, verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6 Vertragsgegenstand und -dauer
6.1 Der Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Dienstleistungen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.
6.2 Bei einer Beauftragung des Membership-Abos hat der vorliegende Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
7 Vergütung
7.1 Die Vergütung des Auftragnehmers für seine Tätigkeit bemisst sich nach dem geschlossenen Vertrag, dem zugrunde liegenden Angebot bzw. der Angebotsbestätigung oder der aktuell gültigen Preisliste.
7.2 Alle vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
7.3 Zusätzlich zu den unter Punkt 6.1 dargestellten Inklusivleistungen kann der Kunde weitere Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese werden nach Aufwand zu den jeweiligen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet. Eine Abrechnung erfolgt in Einheiten zu vollen 15 Minuten.
7.4 Angemessene Kosten für Reisen des Auftragnehmers zu Niederlassungen oder Standorten des Kunden außerhalb des im Vertrag vereinbarten Tätigkeitsortes trägt der Kunde.
7.5 Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die Anreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden zum Tätigkeitsort sowie für die eventuelle Unterbringung samt Frühstück.
7.6 Liegen die zu erstattenden Reisekosten über einem Betrag von 500,00 €, hat der Auftragnehmer die Reisekosten vorab in Textform vom Kunden genehmigen zu lassen.
7.7 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorkasse, PayPal, Sofortüberweisung oder wie im Bestellprozess angegebene Zahlungsmöglichkeiten. Haben Sie die Zahlungsart Vorkasse gewählt, so verpflichten Sie sich, den Preis für die Dienstleistung unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
8 Beendigung des Vertrags
8.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
8.2 Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden ausgehändigt werden soll.
8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Kunden alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
8.4 Mit Beendigung des Vertrags hat der Kunde dem Auftragnehmer die bei ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten EDV-Programme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.
9 Kommunikation
9.1 Der Kunde bestätigt, darauf hingewiesen worden und sich bewusst zu sein, dass elektronische Korrespondenz (z. B. per E-Mail) erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Der Auftragnehmer empfiehlt daher ausdrücklich, für sämtliche Kommunikation verschlüsselte Kanäle zu nutzen und stellt von seiner Seite her entsprechende gängige Schnittstellen bereit.
9.2 Soweit der Kunde die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren besitzt, teilt er dies dem Auftragnehmer mit. Im Übrigen ermächtigt der Kunde den Auftragnehmer, die Korrespondenz in allen auftragsbezogenen Angelegenheiten auch per E-Mail zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
10 Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 100.000,00.
10.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
10.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 10.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
10.6 Soweit die Haftung nach 10.2 und 10.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11 Verschwiegenheitspflicht
11.1 Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wird. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.
11.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.
11.3 Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrecht nach § 4f BDSG, § 383 ZPO bleiben unberührt.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftrags-datenverarbeitung zu übertragen.
11.5 Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in den Büroräumen des Auftragnehmers erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine Handakte genommen wird.
11.6 Der Auftragnehmer hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Kunde stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere und Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.
12 Widerrufsrecht
12.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
12.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
12.3 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13 Abschließende Bedingungen
13.1 Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. 13.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.3 Sollte einzelne Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung in Kraft treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.